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Ambulante Altenpflege

Die Grundpflege bezeichnet die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. In der Regel werden diese Menschen durch geschultes Pflegepersonal unterstützt. Dabei hilft die Pflegekraft bei der Ausführung relevanter Aufgaben des täglichen Lebens. Die Grundpflege gehört zu jener Leistung, die durch die Pflegeversicherung
abgedeckt wird.

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Aktivierende Pflege bei der Teil- und Ganzkörperpflege
  • Duschen oder Vollbad
  • Hautpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Versorgung mit Inkontinenzmaterial
  • Wechsel von Anus-Praeter Beuteln
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Aufstehen und Verlassen des Bettes
  • Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades Leistungen für Maßnahmen zu, die Sie durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen können:
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen,
  • Hilfen bei der Haushaltsführung und/
    oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen

 

 

Pflegegrad 1 „Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit"

Geistig und körperlich noch fit und beweglich, aber in geringem Maße auf Unterstützung angewiesen, z. B. motorische Einschränkungen aufgrund einer Wirbelsäulen- oder Gelenkerkrankung oder Probleme mit dem Gehen und Stehen nach einem Schlaganfall.


Anspruch und Leistung:

  • Keinen Anspruch auf Gelder für die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst. Der ausgezahlte Betrag kann aber für derartige Leistungen genutzt werden.
  • Unterstützung und Entlastung im Alltag, beispielsweise durch das Einstellen einer Haushaltshilfe für die Wohnungsreinigung oder einer Person, die für Einkäufe, Spaziergänge und Gespräche zuständig ist.
  • Alleinwohnende haben Anspruch auf Sonderleistungen, die z. B. den barrierefreien Umbau der Wohnung
    bezuschussen oder den Kauf von medizinischen Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln ermöglichen.
  • Angehörige können kostenlos einen Pflegekurs absolvieren.
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Pflegegrad 2 „In ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“

  • Voraussetzung ist eine körperliche als auch geistige Beeinträchtigung

Anspruch und Leistung:

  • Zwei bis drei Mal täglich auf Unterstützung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst angewiesen.
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
    Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Besuch einer Betreuungsgruppe, das Engagement eines Alltagshelfers
    oder einer Haushaltshilfe.
  • Verhinderungspflege im Fall von Urlaub oder Verhinderung des pflegenden Angehörigen.
  • Tages- /Nachtpflege: teilstationär bezuschusst.
  • Kurzzeitpflege: Nach einem Klinikaufenthalt zahlt die Krankenkasse max. 28 Tage.
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Pflegegrad 3 „Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“

  • Starke motorische Beeinträchtigungen, etwa Teil-Lähmungen von Gliedmaßen oder Rückenmarkserkrankungen.
    Geistig noch fit, können sich aber ohne Hilfsmittel kaum fortbewegen.
  • Eine geringe mobile Einschränkung, in Kombination mit einer geistigen Behinderung oder einer Demenzerkrankung, ist ebenfalls Pflegegrad 3.


Anspruch und Leistung:

  • Monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen, die einzeln oder in Kombination beantragt werden
    können.
  • Wohnt der Betroffene zu Hause und wird durch einen oder mehrere Angehörige unterstützt, erhält er im Pflegegrad 3 ein monatliches Pflegegeld.
  • Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst geleistet, haben die Patienten einen Anspruch auf Pflegesachleistungen.
    Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusatzleistungen:

  • Kurzeit- und Verhinderungspflege
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Stationäre Pflege
  • Monatliche Zuschüsse für die vollstationäre Pflege
  • Beantragung von Mitteln für den barrierefreien Umbau der eigenen Wohnung
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  • Rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen aufgrund von entsprechenden körperlichen Einschränkungen, geistigen oder psychischen Erkrankungen im fortgeschrittenen Stadium oder hohem Alter

Anspruch und Leistung:

  • Betreuung Tag und Nacht, häufig übernommen von einem Angehörigen. Der Ambulante Pflegedienst unterstützt
    bei der Grundpflege
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wie die hauswirtschaftliche Versorgung

Zusatzleistungen:

  • Beantragung des Entlastungsbeitrags
  • Leistungen für die Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und teilstationäre Pflege
  • Zuschüsse für die Pflege im Pflegeheim
    Gelder für die Anpassung barrierefreier
    Wohnungen
  • Regelmäßige kostenlose Betreuungsangebote

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Pflegegrad 5 „Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“

  • Keine Unterscheidung zwischen Menschen mit bzw. ohne kognitive Einschränkungen
  • Patienten sind rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, mit besonderen Anforderungen.
  • Komplette Übernahme der Grundpflege vom Pflegedienst
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Patienten sind häufig nicht mehr in der Lage zu stehen, zu gehen und
    können selbstständig keine Nahrung
    aufnehmen.

Anspruch und Leistung:

  • Monatliches Pflegegeld und Pflegesachleistung für die Beauftragung eines
    Ambuanten Pflegedienstes
  • Pflegedienst hilft bei allen Alltagsverrichtungen
    Erfordert eine Pflegekraft oder einen Angehörigen, der rund um die Uhr vor Ort ist
  • Erfolgt die Pflege über einen Pflegedienst, werden die Pflegesachleistungen direkt abgerechnet
  • Entlastungsbeitrag für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter

Zusatzleistungen:

  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege für bis zu 28 Tage im Jahr
  • Zuschuss für vollstationäre Pflege
  • Wohnt der Pflegebedürftige im eigenen Zu Hause, können med. Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnraums
    vorgenommen werden.
  • Anspruch auf kostenlose Betreuungsungs- und Beratungsbesuche
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Private Leistungen

Auch für Leistungen, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind, stehen wir gerne zur Verfügung. Wünsche wie z. ttB. Begleitung beim Spaziergang, Betreuung, Kontrollbesuche, -anrufe etc. erfüllen wir gerne für Sie.

Diese Dienste berechnen wir nach Absprache.

Details besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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