Ambulante Altenpflege
Die Grundpflege bezeichnet die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht alleine seine alltäglichen Grundverrichtungen bewältigen kann. In der Regel werden diese Menschen durch geschultes Pflegepersonal unterstützt. Dabei hilft die Pflegekraft bei der Ausführung relevanter Aufgaben des täglichen Lebens. Die Grundpflege gehört zu jener Leistung, die durch die Pflegeversicherung
abgedeckt wird.
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Aktivierende Pflege bei der Teil- und Ganzkörperpflege
- Duschen oder Vollbad
- Hautpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
- Versorgung mit Inkontinenzmaterial
- Wechsel von Anus-Praeter Beuteln
- Hilfe beim Toilettengang
- Aufstehen und Verlassen des Bettes
- Wiederaufsuchen der Wohnung
- Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Im Rahmen der Pflegeversicherung stehen Ihnen entsprechend Ihres Pflegegrades Leistungen für Maßnahmen zu, die Sie durch unseren Pflegedienst in Anspruch nehmen können:
- körperbezogene Pflegemaßnahmen,
- Hilfen bei der Haushaltsführung und/
oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen